Wir vertreten Sie in allen Fragen zum Ehe- und Familienrecht in München

Unsere Fachanwälte in der Kanzlei für Familienrecht in München, Dr. Michael Vollmar und Anne-Marie Vollmar-König können langjährige Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten zum Familienrecht vorweisen.

Folgende Schwerpunkte umfasst unsere Arbeit:

  • Trennung und Scheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Unterhalt der Kindsmutter (Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter)
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht (Güterstände: vor allem Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft sowie Modifikationen – s. Erbrecht)
  • Eheverträge
  • Kindschaftsrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Inobhutnahme
  • Betreuungs- und Unterbringungsrecht
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften)
  • Internationales Familienrecht
  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Recht der Eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Rückforderung von Schwiegerkindzuwendungen
  • Gewaltschutzsachen
  • Ehewohnungszuweisung
Aktiv in Sachen Familienrecht in München – Engagement mit Fingerspitzengefühl

Rechtsstreitigkeiten im Ehe- und Familienrecht verlangen von einem Rechtsanwalt stets eine sehr sensible Vorgehensweise. Die aus Scheidung oder Trennung resultierenden Fragen können das Verhältnis zwischen den ehemaligen Partnern lange Zeit und nachhaltig belasten. Gerade wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind, belasten die Klärung von Unterhalt und Sorgerecht das Verhältnis der Beteiligten zusätzlich. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht in München setzen wir auf Mediation, den Ausgleich der Interessen, um so eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu erreichen.

Aktiv in Sachen Familienrecht in München – Engagement mit Fingerspitzengefühl

Durch einen Ehevertrag kann von den gesetzlichen Rechtsfolgen einer bevorstehenden Trennung/Scheidung abgewichen werden, um eine maßgeschneiderte auf jeden Fall zugeschnittene Lösung

herbeizuführen.

Der fachgerechte Abschluss eines Ehevertrages, entweder vor einer Eheschließung oder auch erst im Rahmen einer bevorstehenden Trennung/Scheidung (sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung) bietet Ihnen mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere die Bereiche Vermögensaufteilung/ -ausgleich, Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich umfassend, wobei wir dafür Sorge tragen, die Inhalte individuell auf Ihr Partnerkonzept zugeschnitten für Sie beurkundungsreif zu verfassen.

Hierin liegt unsere besondere Kompetenz, wobei Sie insbesondere von unserer langjährigen Erfahrung profitieren werden.
Durch einen Ehevertrag können Sie die rechtlichen Folgen ihrer Ehe im Rahmen der Vertragsfreiheit regeln. Wir erarbeiten Ihnen optimale Regelungskonzepte, welche interessengerecht, rechtswirksam und streitvermeidend sind. Zahlreiche folgenschwere Konsequenzen von Ehescheidungen können durch rechtzeitige und fachgerechte Schließung eines Ehevertrages verhindert oder abgemildert werden. Ihre individuelle Persönlichkeit und Interessenlage ist uns dabei oberstes Gebot und steht für uns im Mittelpunkt.

Scheidung & Scheidungsverfahren

Einvernehmliche / oder streitige Scheidung

Wir sind spezialisiert auf Scheidungen aller Art, insbesondere auch auf komplexe Verfahren mit vielen Folgesachen und Härtefallscheidungen. Die Vor- und Nachteile einer Ehescheidung und den günstigsten Zeitpunkt für diese bestimmen wir für Sie. Wir beraten Sie über die Anforderungen einer Scheidung und deren Gestaltungsmöglichkeiten. Zur Mandatsanbahnung können Sie bereits derzeit unser online-Formular Scheidung ausfüllen, Sie werden sodann umgehend kontaktiert.

Wir bemühen uns für Sie um eine schnellstmögliche Scheidung und setzen ihre Interessen in sämtlichen Folgesachen durch sowie sichern Ihnen sämtliche materiellen / immateriellen Ansprüche, die im Zusammenhang mit Ihrer Ehescheidung im Raum stehen.

Hinweis: Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt.

Trennung

Auch eine bloße Trennung löst schon ganz erhebliche Rechtsfolgen aus, so insbesondere die Barunterhaltspflicht, häufig in Form von Kindesunterhalt bzw. Trennungsunterhalt dem Partner gegenüber.

Auch zur Regelung sämtlicher Angelegenheiten betreffend die Trennungszeit stehen wir Ihnen als kompetente Partner zur Seite, wir beraten und vertreten Sie umfassend.

Unterhalt

Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt / Volljährigenunterhalt / Elternunterhalt

Eine der wichtigsten Folgen von Ehe und Verwandtschaft ist die Unterhaltspflicht. Wir berechnen Ihnen die konkrete Unterhaltshöhe genau und günstigstmöglich für Sie. Im Rahmen von Trennung und Scheidung betrifft dies sowohl den zu ermittelnden Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung, als auch den nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft einer Ehescheidung. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung und großes Know-how zurück.

Häufig ist eine der zunächst spürbarsten Belastungen einer Trennung bzw. bevorstehenden Scheidung die hieraus resultierende Unterhaltspflicht, vor allen Dingen gegenüber dem ehemaligen Partner/ Ehegatten. Dabei ist nicht nur die Höhe häufig sehr streitig.

Nach § 1578 b BGB ist die lebenslange Unterhaltspflicht nicht mehr die absolute Regel, diese wird häufig befristet. Auch hier kämpfen wir engagiert für Ihre Interessen und die für Sie vorteilhafteste Lösung.

Zugewinnausgleich / Güterrecht

Über den Zugewinnausgleich soll jeder Ehegatte an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten teilhaben. Dieser ist ein recht schematisches und gegebenenfalls auch unbilliges Stichtagsverfahren, bei dem Schenkungen und Erbschaften neutralisiert werden, nicht aber deren Wertzuwächse. Auch wird das Anfangsvermögen indexiert und damit inflationsbereinigt.

Konsultieren Sie uns! Wir berechnen Ihnen genau, was dabei herauskommt.

Versorgungsausgleich:

Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten. Problematisch kann sein, ob eine Position in den Versorgungsausgleich oder in den Zugewinnausgleich fällt. Eine Doppelberücksichtigung ist jedenfalls unzulässig. Wir prüfen für Sie, wo die Vermögensposition sich für Sie positiver auswirkt, platzieren dies für Sie interessengerecht und vertreten ihre Rechtsposition dementsprechend gegenüber dem Gericht.

In geeigneten Fällen kann der Versorgungsausgleich von den Parteien einvernehmlich ausgeschlossen werden. Dies kann beim Notar oder unmittelbar vor Gericht erfolgen. Auch hier erarbeiten wir für Sie für Ihre Situation passende und maßgeschneiderte und formwirksame Lösungen, welche wir entsprechend juristisch wirksam formulieren und somit bis zur notariellen Beurkundungsreife umsetzen.

Sorgerecht

Bei einer Trennung bzw. Scheidung sind die für die gemeinsamen Kinder hieraus resultierenden emotionalen Folgen häufig ein hochsensibler Bereich.

Die Regelung der elterlichen Sorge ist für die Eltern oft am allerwichtigsten. Hier vertreten wir Sie mit großer Erfahrung und Einfühlungsvermögen, immer unter Beachtung der Kindeswohlinteressen als oberstes Ziel. Unser Lösungskonzept beinhaltet in diesem Bereich das Grundverständnis, dass bei der Regelung der elterlichen Sorge primär das Erreichen eines allseits interessengerechten Endergebnisses im Vordergrund steht, unter besonderer Würdigung der Kindesbelange.

Umgangsrecht

Gesetzgeber und Rechtsprechung räumen dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, grundsätzlich ein manifestes und regelmäßiges Umgangsrecht ein. Häufig wird dieses durch faktisches Vorenthalten der Gegenseite, mangelnde Bindungstoleranz etc. vereitelt. Wir kämpfen für Sie und Ihr Kind und das Ihnen und Ihrem Kind zustehende Umgangsrecht.

Auf der anderen Seite stehen wir Ihnen, im Falle von Kindeswohlgefährdung, durch einen Umgang mit einem problematischen / umgangsungeeigneten Elternteil, zur Seite, um für den Fall, dass das Umgangsrecht im Einzelfall einmal rechtlich nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, einen vom anderen Elternteil geforderten Umgang, zum Schutze Ihres Kindes, abzuwehren.
Auch hier vertreten wir Sie interessengerecht unter Einsatz großen Engagements.

Ehewohnungszuweisung

Häufig wird im Zusammenhang mit Trennungen erbittert um die Zuweisung der Ehewohnung gestritten. Auch hier machen wir Ihre Interessen mit großer Durchsetzungskraft geltend.

LASSEN SIE SICH ZUM THEMA FAMILIENRECHT ANWALTLICH BERATEN

Rechsanwältin Anne-Marie Vollmar-König und Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar – Fachanwälte für Familienrecht mit jahrelanger Erfahrung – stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir werden schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt treten, um weitere Einzelheiten zu besprechen.

Hinweis: Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt.