Anne-Marie Vollmar-König seit 1993 zugelassene Rechtsanwältin ist bereits seit 2006 für die Kanzlei Dr. Vollmar & Koll. tätig.
Ihre Interessensschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht, der Forderungsbeitreibung, Strafrecht sowie dem Vertragsrecht.

Anne-Marie Vollmar-König spricht neben Deutsch, ebenfalls Englisch, Italienisch sowie Französisch und verfügt über Grundkenntnisse der tschechischen Sprache.

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Lebenslauf Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König

1984 – 1989

Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen sowie der Ludwig-Maximilians-Universität zu München

1990 – 1993

Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München
Erstes und Zweites Staatsexamen in München

1992 / 1993

Praktikum in der Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner in München

1993 / 1994

Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Kanzlei Holger von Hartlieb

1994 – 1997

Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Ehlers Dr. Greeske in München

1997 – 2000

Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Bankhauses Reuschel & Co. München

2000 – 2002

Syndikusanwältin der Medienagentur Südpol GmbH München

2002 – 2004

Tätigkeit als Einzelanwältin in München

2005 – 2006

Tätigkeit als Rechtsanwältin in der überörtlichen Sozietät Pering Behnke Oellerich am Standort München

seit 2006

Mitarbeiterin in der Kanzlei Dr. Vollmar & Koll.

1993

Zulassung als Rechtsanwältin

2006

Fachanwaltslehrgang für Ehe- und Familienrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie

2008

Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht

Interessenschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Forderungsbeitreibung
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht

Sprachkenntnisse

Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König aus München

Englisch

verhandlungssicher

Italienisch

sehr gute Kenntnisse

Französisch

sehr gute Kenntnisse

Tschechisch

Grundkenntnisse

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