Anne-Marie Vollmar-König seit 1993 zugelassene Rechtsanwältin ist bereits seit 2006 für die Kanzlei Dr. Vollmar & Koll. tätig.
Ihre Interessensschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht, der Forderungsbeitreibung, Strafrecht sowie dem Vertragsrecht.
Anne-Marie Vollmar-König spricht neben Deutsch, ebenfalls Englisch, Italienisch sowie Französisch und verfügt über Grundkenntnisse der tschechischen Sprache.
Kontakt mit Anne-Marie Vollmar-König aufnehmenLebenslauf Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
1984 – 1989
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen sowie der Ludwig-Maximilians-Universität zu München
1990 – 1993
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München
Erstes und Zweites Staatsexamen in München
1992 / 1993
Praktikum in der Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner in München
1993 / 1994
Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Kanzlei Holger von Hartlieb
1994 – 1997
Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Ehlers Dr. Greeske in München
1997 – 2000
Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Bankhauses Reuschel & Co. München
2000 – 2002
Syndikusanwältin der Medienagentur Südpol GmbH München
2002 – 2004
Tätigkeit als Einzelanwältin in München
2005 – 2006
Tätigkeit als Rechtsanwältin in der überörtlichen Sozietät Pering Behnke Oellerich am Standort München
seit 2006
Mitarbeiterin in der Kanzlei Dr. Vollmar & Koll.
1993
Zulassung als Rechtsanwältin
2006
Fachanwaltslehrgang für Ehe- und Familienrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie
2008
Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht
Interessenschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Forderungsbeitreibung
- Strafrecht
- Vertragsrecht
Sprachkenntnisse
Englisch
verhandlungssicher
Italienisch
sehr gute Kenntnisse
Französisch
sehr gute Kenntnisse
Tschechisch
Grundkenntnisse