Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich bestimmt. Das RVG ist am 01.07.2004 in Kraft getreten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert der konkreten rechtlichen Angelegenheit (Gegenstandswert) sowie dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Die Vereinbarung von Stundenvergütungen ist ebenfalls möglich und kann in Einzelfällen für den Mandanten günstiger sein. Nach der Novellierung des RVG mit Wirkung zum 01.07. 2006 muß für die anwaltliche Beratung stets eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, die in unserer Kanzlei immer als Vereinbarung einer Stundenvergütung erfolgt.
Unser Tip: Eine Erstberatung kostet maximal € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für Rechtsschutzversicherte führen wir die gesamte Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft, angefangen bei der Einholung der Deckungszusage.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht die Möglichkeit, auf Antrag Prozeßkostenhilfe zu erhalten, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten aufzubringen.
Informieren Sie sich, auf welchen Rechtsgebieten wir Sie unterstützen können.