Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar aus München

Dr. Michael Vollmar seit 1998 zugelassener Rechtsanwalt, gründet bereits im Jahr 2000 die Kanzlei Dr. Vollmar & Koll. in München.
Seine Rechtsgebiete liegen dabei im Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Erb- und Familienrecht, sowie dem Strafrecht.

Verschiedene Publikationen sowie Mitgliedschaften zeichnen Dr. Michael Vollmar dabei aus und machen Ihn zum erklassigen Ansprechpartner für Familienstreitigkeiten, Scheidungen, Testamentsstreitigkeiten sowie Bußgeldbescheid und Strafbefehle im Rahmen des Straßenverkehrsrecht.

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Lebenslauf Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Vollmar

1991 – 1995

Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München

1997

Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer

1998 – 1999

Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Böckeler & Kollegen München

1999

Tätigkeit als Juniorpartner und Leiter des Standortes Berlin der überörtlichen Sozietät Wöhlermann Lorenz & Partner

2000

Kanzleigründung Dr. Michael Vollmar & Koll. in München

2003

Promotion im Strafrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Prädikat „summa cum laude“

2003

Fakultätspreis der Ludwig-Maximilians-Universität München (Walburga-Riedel-Stiftung)

2000 – 2004

Wissenschaftlicher Assistent bei Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin

2006

Fachanwaltslehrgang für Ehe- und Familienrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie

2007

Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht

1998

Zulassung als Rechtsanwalt

Spezialisierung

Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht in München

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Straßenverkehrsrecht (Verkehrszivilrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsverwaltungsrecht)
  • Erb- und Erbschaftsteuerrecht
  • Strafrecht

Publikationen

Sprachkenntnisse

Englisch

sehr gute Kenntnisse

Französisch

gute Kenntnisse

Latein

Großes Latinum

Spanisch

Grundkenntnisse

Mitgliedschaften

  • Mitglied im DAV
  • Mitglied in der ARGE Familienmediation des MAV
  • Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht des DAV
  • Mitglied in der Deutsch-Französischen-Juristenvereinigung
  • Mitglied in der Deutsch-Spanischen-Juristenvereinigung
  • Mitglied im Deutschen Alpenverein

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